Technische Universität Wien
Institut für Information Systems Engineering
Arbeitsgruppe Compilers and Languages
Argentinierstraße 8, 1040 Wien
Bibliotheksordnung
- Die Bibliothek der Abteilung für Programmiersprachen und Übersetzerbau
(Institut für Computersprachen) ist eine Präsenzbibliothek. Der
gesamte Bibliotheksbestand kann an der Abteilung eingesehen werden.
- Entlehnungsberechtigt sind alle MitarbeiterInnen der Abteilung,
die an der TU-Wien angestellt sind oder über ein Projekt
finanziert werden.
- Bücher, Diplomarbeiten, Dissertationen und gebundene
Zeitschriften, die mit einer hellblauen Entlehnkarte versehen sind,
dürfen unbefristet entlehnt werden.
Ungebundene Zeitschriften, die auf der rechten Seite der
Abteilungsbibliothek (vom Eingang aus gesehen) aufliegen, dürfen
kurzfristig entlehnt
werden, wenn deren Nummern auf den entsprechenden gelben Entlehnkarten
aufscheinen. Ein kurzfristig entlehntes Schriftstück muß spätestens am
dem Tag der Entlehnung folgenden Arbeitstag zurückgegeben werden und darf
am Tag der Rückgabe nicht durch denselben Entlehnungsberechtigten
nochmals entlehnt werden.
Zur Ansicht aufgestellte Bücher dürfen nicht entlehnt werden.
Während der jährlich durchgeführten Inventur ist kein
Schriftstück entlehnbar.
- Als Entlehnung gilt jedes Entfernen von gebundenen und ungebundenen
Schriftstücken aus der Abteilungsbibliothek, außer wenn das Entfernen
- nur zum Zwecke des Kopierens in der Abteilung erfolgt und das
Schriftstück unmittelbar nach dem Kopieren wieder an der
ursprünglichen Stelle aufgestellt wird,
- oder aus Gründen der Bibliotheksorganisation von
einer damit betrauten Person erfolgt. Zu den mit
der Bibliotheksorganisation betrauten Personen zählen der
Abteilungsleiter, der Bibliotheksverantwortliche und die Sekretärin.
- Wer ein Schriftstück entlehnt, hat seinen Namen (bzw. sein Kürzel) und
das Entlehndatum, bei ungebundenen Zeitschriften auch die Nummer der Ausgabe,
leserlich in die Entlehnkarte zu diesem Schriftstück einzutragen. Bei
gebundenen Schriftstücken ist diese Karte anstelle des Bandes in der
Bibliothek zu belassen. Entlehnkarten für ungebundene Zeitschriften
sind festgeheftet. Bei der Rückgabe ist das Rückgabedatum in die
Entlehnkarte einzutragen und das Schriftstück (bei gebundenen
Schriftstücken mit eingelegter Entlehnkarte) zurückzustellen. Dabei ist
auf die Ordnung zu achten: Bücher sind nach Inventarnummern, Diplomarbeiten
und Dissertationen alphabetisch nach Autoren und gebundene Zeitschriften
nach Titel und Erscheinungsdatum geordnet.
- Entlehnte Schriftstücke sind innerhalb einer Woche zurückzugeben,
wenn dies von einem Entlehnungsberechtigten verlangt wird.
Mit der Bibliotheksorganisation betraute Personen können die sofortige
Rückgabe veranlassen.
- Verstöße gegen die Bibliotheksordnung sind im Sekretariat
zu melden und werden dort protokolliert. Bei schwerwiegenden bzw.
mehrfach wiederholten Verstößen kann die Institutskonferenz mit dieser
Angelegenheit befaßt werden.
Verlorene, beschädigte oder nach mehrmaliger Aufforderung nicht
zurückgegebene Schriftstücke müssen vom Entlehner ersetzt werden.